Bedingungen für einen erholsamen Urlaub in den Dolomiten
Alles, was Sie für einen erholsamen Aufenthalt im Haus Burvel inmitten der atemberaubenden Natur der Dolomiten wissen müssen.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass ab dem 01.01.2024 für alle Aufenthalte in Beherbergungsbetrieben eine Kurtaxe in Höhe von 2,10 € pro Person und Nacht zu entrichten ist. Gäste unter 14 Jahren sind davon ausgenommen.
Bitte beachten Sie, dass die Wohnungspreise in Euro pro Woche angegeben sind.
Die Wohnungen sind ab 14.30 Uhr bezugsfertig und müssen am Abreisetag bis 9.30 Uhr geräumt werden.
• Kinderbett und Hochstuhl können gegen einen Aufpreis von € 15,00 pro Aufenthalt zur Verfügung gestellt werden
• Eine überdachte Garage kann im Voraus für € 8,00 pro Tag reserviert werden
• Haustiere sind in unserem Haus nicht erlaubt
• Eine Anzahlung von 30 % ist bei der Reservierung erforderlich, um Ihre Buchung zu sichern
Sollten unvorhergesehene Ereignisse eintreten, die Sie zwingen, Ihren Urlaub zu stornieren, gelten folgende Bedingungen:
• Bis zu 30 Tage vor Ankunft: 0 % des Restbetrages
• Von 29 bis 10 Tage vor Ankunft: 50 % des Restbetrages
• Von 9 bis 1 Tag(e) vor Anreise oder bei Nichterscheinen oder vorzeitiger Abreise: 100 % des Restbetrages
REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG: Sicherlich freuen Sie sich auf Ihren Urlaub, aber vor der Anreise und während Ihres Urlaubs kann viel passieren. Sorgen Sie vor und schließen Sie jetzt die „VPS-Reiserücktrittsversicherung“ ab!
Wichtig: Die Versicherung tritt erst 11 Tage nach Abschluss in Kraft. Außerdem dürfen Sie zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung nicht krank sein.
Sie können die Versicherung unter folgendem Link abschließen:
Guest-PASS - AGBs:
• Bei Vervollständigung des Aufenthaltsvertrags wird dem Gast der Südtirol Alto Adige Guest Pass (in Folge Guest Pass) ausgestellt, der laut Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr. 732/2022 für die gesamte Dauer seines Aufenthalts sowie ab 0:00 Uhr des Tages der Anreise bis 24:00 Uhr am Tag der Abreise gültig ist.
• Der Guest Pass umfasst die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des Südtirolmobil-Verbundgebiets sowie zusätzliche Leistungen, welche pro Tourismusorganisation unterschiedlich ausfallen. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info.
• Einziger Südtirol weiter Träger des Guest Pass ist das Mobilitätskonsortium welches als einheitliche Koordinierungsstelle gemäß obigen LR-Beschluss vom Landesverband der Tourismusorganisationen Südtirols (LTS) am 16.11.2022 ernannt wurde. Die Einzelheiten der mit dem Guest Pass verbundenen Zusatzleistungen sowie die Nutzungsbedingungen des Guest Pass werden von dem mit der Ausstellung und Verwaltung des Guest Pass beauftragten Dritten mitgeteilt. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info.